Liebe Milcherzeuger,
wir, die Gruppe „Freier Milchmarkt“ wehren uns gegen die Milchquotenregelung der EU und gegen die Einziehung der Superabgaben durch die Bundesfinanzverwaltung.
Unsere Argumente:
1Die Milchabgabenregelung wurde ab 2004 ohne Parlamentsbeteiligung rechtswidrig fortgeführt.
2Die Milchabgabenregelung (VO 1788/2003) ist nicht -wie von der Verfassung der Europäischen Union verlangt- einstimmig vom Europäischen Rat verabschiedet worden.
3Die Bundesfinanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass dies egal sei und dieser Sachverhalt auf gar keinen Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden soll.
4Welche Frage, wenn nicht die Frage, welche Rechtsfolgen eine Nichtbeteiligung des Parlaments und die Nichteinhaltung einer von der europäischen Verfassung vorgesehenen Einstimmigkeit bei Verabschiedung einer auf europäischen Recht beruhenden Abgabenregelung hat, soll denn einem europäischen Gerichtshof -der diesen Namen verdient- vorgelegt werden?
5Es fehlt an einem effektiven Rechtsschutz für europäische Bürger gegen die Belastung mit Abgaben aufgrund von Gemeinschaftsrecht. Anders ist es nicht zu erklären, dass der Europäische Gerichtshof – mehr als 12 Jahre später immer noch nicht zu diesen Rechtsfragen angehört worden ist.
6Das von der EU-Kommission versprochene „Soft-Landing“ kostet ca. 300 Mio. Euro.
7Für das Milchwirtschaftsjahr 2014/2015 gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage mehr.
Wehren Sie sich mit uns!