Wenn die Abgabenfestsetzungen für 2004/2005 bis 2007/2008 rechtswidrig waren, welche Auswirkungen hat dies auf die bis heute unter der Geltung der Nachfolgeverordnung 1234/2008 eingezogenen Vorauseinbehalte und Abgabenfestsetzungen?

Laut einer Meldung von topagraronline vom 17.4.2014, vertritt inzwischen selbst der Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt die Auffassung, dass für das laufende Milchwirtschaftsjahr 2014/2015 gar keine Rechtsgrundlage für eine Milchabgabenfestsetzung mehr besteht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss sich dann jedoch fragen lassen, weshalb es so tut, als ob es mit der Sache gar nicht zu tun hätte, während weiterhin Milchquotenbörsen abgehalten werden und das Bundesfinanzministerium unverändert alle Hebel in Bewegung setzt, um die Milchabgaben einschließlich der Vorauseinbehalte trotzdem einzutreiben.

Dem 2004 neu gewählten Europäischen Parlament wurde die Nachfolgeverordnung 1234/2008 als bloße technische Neufassung ohne inhaltliche Änderungen „verkauft“. Die Parlamentarier wurden somit über die wahren Beweggründe getäuscht, insbesondere über den Umstand, dass das Vorgängerparlament bisher noch gar nicht rechtswirksam diesen Regelungen zugestimmt hatte. Eine derartige Täuschung ist u.E. ebenfalls ein wesentlicher Verfahrensverstoß, der eine unzureichende Parlamentsbeteiligung begründet und somit zur Nichtigkeit der Nachfolgeverordnung führt.

Letztlich ist hier auch zu berücksichtigen, dass die gesamte Milchabgabenregelung mit ihren zufallsabhängigen bis zur Existenzvernichtung gehenden Strafandrohungen zu diesem Zeitpunkt gar keine innere Rechtfertigung mehr hatte. Wenn bereits in 2003 die Milchmarktsituation von den Verantwortlichen so eingeschätzt wurde, dass gar keine demokratisch rechtmäßig zustande gekommene Regelung mehr durchsetzbar war, so spricht alles dafür, dass sich hieran drei Jahre später nichts geändert hat. Jedenfalls haben sich am Milchmarkt -außer der stetig ansteigenden Weltmarktnachfrage- keine wesentlichen Änderungen ergeben. Milchseen und Butterberge aufgrund von leichtfertigen Garantiepreisversprechen aus den Jahren vor 1984 waren jedenfalls seit langem vergessen.