Welche Bedeutung hat die von Rat und Kommission ignorierte Forderung des Parlaments bei der Neuregelung der Milchabgaben durch die VO 1788/2003, ein „Konzertierungsverfahren“ durchzuführen?
- In Europa gibt es kein Grundgesetz, das das Gesetzgebungsverfahren umfassend regelt. Deshalb haben die in den Gründungsverträgen vorgesehenen Gesetzgebungsorgane feierlich eigenständige Detailregelungen in Form von sogenannten „interorganschaftlichen Verträgen“ geschaffen.
- Diese Verträge sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes rechtsverbindlich, so dass Verstöße gegen diese Verträge zur Nichtigkeit unter diesem Verstoß zustande gekommenen Regelung führen kann.
- Das Konzertierungsverfahren ist bereits in dem allerersten interorganschaftlichen Vertrag zwischen Rat, Kommission und Parlament geregelt worden. Danach ist dieses besondere „Vermittlungsverfahren“ durchzuführen, wenn das Parlament dies verlangt.
- Das Parlament hat die Durchführung dieses Verfahrens in seiner Entschließung vom 5.6.2003 ausdrücklich verlangt
- Es liegt somit ein eindeutiger Verstoß gegen einen interorganschaftlichen Vertrag vor, der nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof, regelmäßig die Nichtigkeit des zugrundeliegenden Rechtsaktes -also der VO 1788/2003- zur Folge hat.