Welche Bedeutung hat die von Rat und Kommission ignorierte Forderung des Parlaments bei der Neuregelung der Milchabgaben durch die VO 1788/2003, ein „Konzertierungsverfahren“ durchzuführen?

  1. In Europa gibt es kein Grundgesetz, das das Gesetzgebungsverfahren umfassend regelt. Deshalb haben die in den Gründungsverträgen vorgesehenen Gesetzgebungsorgane feierlich eigenständige Detailregelungen in Form von sogenannten „interorganschaftlichen Verträgen“ geschaffen.
  2. Diese Verträge sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes rechtsverbindlich, so dass Verstöße gegen diese Verträge zur Nichtigkeit unter diesem Verstoß zustande gekommenen Regelung führen kann.
  3. Das Konzertierungsverfahren ist bereits in dem allerersten interorganschaftlichen Vertrag zwischen Rat, Kommission und Parlament geregelt worden. Danach ist dieses besondere „Vermittlungsverfahren“ durchzuführen, wenn das Parlament dies verlangt.
  4. Das Parlament hat die Durchführung dieses Verfahrens in seiner Entschließung vom 5.6.2003 ausdrücklich verlangt
  5. Es liegt somit ein eindeutiger Verstoß gegen einen interorganschaftlichen Vertrag vor, der nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof, regelmäßig die Nichtigkeit des zugrundeliegenden Rechtsaktes -also der VO 1788/2003- zur Folge hat.